Wucher und Kollegen

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Wohnungseigentumsrecht

Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und Verwaltungsgesellschaften in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts

Klärung der Rechtsverhältnisse der Eigentümergemeinschaften zu Teilungserklärungen

  1. zu Gemeinschaftsordnungen
  2. zu Benutzungsregelungen
  3. zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  4. zu Sondernutzungsrechten

Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern bei der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft, insbesondere bei Fragen

  1. Erschließungsbeitragsrecht
  2. Staatshaftungsrecht
  3. zu Verwaltungsrechten der Eigentümer
  4. zu Zuständigkeiten der Wohnungseigentümerversammlung und deren Beschlussfassung
  5. zum Verwaltungsbeirat
  6. zum Inkasso ausstehender Hausgelder
  7. zum Management der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten
  8. zur Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  9. zur Vermögensverwaltung und Rücklagenbildung (z.B. Instandhaltungsrücklage)
  10. zur Insolvenz eines Wohnungseigentümers
  11. zur Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
  12. zur Ausgestaltung von Verwaltungsverträgen

Beratung und Vertretung bei der gerichtlichen Klärung von Wohnungseigentumssachen, insbesondere

  1. zu Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer
  2. zu Verwaltungsfragen sowie Pflichten und Rechten des Verwalters
  3. zu Notverwalterbestellungen
  4. zu Schadensersatzansprüchen bzw. deren Abwehr gegenüber dem Verwalter
  5. zur Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  6. zur Beschlussanfechtung bzw. Nichtigkeitsfeststellung von Beschlüssen
Rechtsanwalt Marco Rahija