Wucher und Kollegen

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Miet- und Pachtrecht

Beratung und Vertretung von Vermietern und Verpächtern
  1. bei der Errichtung eines Miet- oder Pachtvertrages
  2. bei der Durchsetzung der Ansprüche aus einem laufenden Vertragsverhältnis (z.B. Bezahlung von Mietzins und Nebenkosten, Erfüllung der Erhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen des Nutzers)
  3. bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Vertragsverhältnisses stehen (von der Kündigung bis zur Räumung)
  4. Beratung und Vertretung von Mietern und Pächtern
  5. bei Verhandlung und Abschluss eines interessengerechten Vertrages
  6. bei der Abwehr nicht begründeter Forderungen oder ungerechtfertigter Kündigungen
  7. bei der Durchsetzung von Mietminderungen oder Schadensersatzansprüchen, wenn vertragliche Verpflichtungen des Vertragspartners nicht oder nur unzureichend erfüllt werden
  8. während des Vollzugs des Vertragsverhältnisses
Bitte wenden Sie sich an Rechtsanwalt Marco Rahija