Miet- und Pachtrecht
Beratung und Vertretung von Vermietern und Verpächtern
- bei der Errichtung eines Miet- oder Pachtvertrages
- bei der Durchsetzung der Ansprüche aus einem laufenden Vertragsverhältnis (z.B. Bezahlung von Mietzins und Nebenkosten, Erfüllung der Erhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen des Nutzers)
- bei Problemstellungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Vertragsverhältnisses stehen (von der Kündigung bis zur Räumung)
- Beratung und Vertretung von Mietern und Pächtern
- bei Verhandlung und Abschluss eines interessengerechten Vertrages
- bei der Abwehr nicht begründeter Forderungen oder ungerechtfertigter Kündigungen
- bei der Durchsetzung von Mietminderungen oder Schadensersatzansprüchen, wenn vertragliche Verpflichtungen des Vertragspartners nicht oder nur unzureichend erfüllt werden
- während des Vollzugs des Vertragsverhältnisses
Bitte wenden Sie sich an
Rechtsanwalt Marco Rahija